Curly Fox Design – Grafik-, Medien- und Textildesign
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Natalie Siino-Hrustic, handelnd unter Curly Fox Design, Schönblickstr. 31, 78112 St. Georgen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Auftraggebern.
(2) Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen
(1) Curly Fox Design erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
• Grafik- und Mediendesign
• Textildesign, Print- und Motivgestaltung sowie Kollektionskonzeption
• Merchandise-, Lizenz- und Produktdesign
• Branding und Corporate Design
• Printdesign, Druckvorstufe und Produktionsdatenaufbereitung
• Webdesign, UX/UI-Design und Prototyping
• Social-Media-Design und digitale Mediengestaltung
• Produktionsmanagement und Produktionsbegleitung
• KI-gestützte Designentwicklung, soweit vereinbart
(2) Art, Umfang, Vergütung, Liefergegenstände und Termine ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Projektvereinbarung.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.
§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkung
(1) Angebote von Curly Fox Design sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine anderweitige übereinstimmende Vereinbarung zustande.
(3) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur vertragsgemäßen Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte berechtigt ist, insbesondere hinsichtlich Marken, Logos, Bildern und Lizenzmaterialien.
(5) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung werden bei der Projektplanung angemessen berücksichtigt. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.
§ 4 Entwürfe und Korrekturschleifen
(1) Die Anzahl der enthaltenen Entwürfe, Varianten und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst Anpassungen innerhalb des vereinbarten Gestaltungskonzepts.
(3) Grundlegende Konzeptänderungen, zusätzliche Entwürfe und Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vereinbaren.
(4) Vor der Ausführung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen informiert Curly Fox Design den Auftraggeber über die voraussichtliche Vergütung.
§ 5 Produktionsmanagement und Produktionsbegleitung
(1) Curly Fox Design kann im vereinbarten Umfang die Vorbereitung, Abstimmung und Begleitung von Produktionsprozessen übernehmen.
(2) Hierzu gehören insbesondere die Kommunikation mit Druckereien und Textilherstellern, die Abstimmung technischer Anforderungen, die Aufbereitung von Produktionsdaten sowie die Begleitung von Muster- und Freigabeprozessen.
(3) Verträge über die Herstellung, Bedruckung oder Lieferung physischer Produkte werden unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Hersteller geschlossen.
(4) Der Auftraggeber beauftragt und bezahlt den Hersteller direkt. Curly Fox Design wird nicht selbst Vertragspartnerin des Herstellers, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde.
(5) Die abschließende Produktionsfreigabe erfolgt durch den Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Curly Fox Design schuldet bei einer ausschließlich vereinbarten Produktionsbegleitung nicht den Herstellungserfolg des vom Auftraggeber beauftragten Herstellers.
(7) Die Verantwortung für eigene Fehler bei Gestaltung, Datenaufbereitung oder vereinbarten Prüf- und Koordinationsleistungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Farben, Materialien und Produktionsdaten
(1) Die Darstellung von Farben kann aufgrund unterschiedlicher Monitore, Materialien, Druckverfahren und Produktionsbedingungen variieren.
(2) Verbindliche Farbvorgaben, Pantone-Referenzen, Materialanforderungen und technische Spezifikationen sind im jeweiligen Projekt ausdrücklich festzulegen.
(3) Soweit eine verbindliche Farbabstimmung oder Bemusterung vereinbart wurde, sind die entsprechenden Referenzen und Freigaben maßgeblich.
(4) Curly Fox Design erstellt Produktionsdaten entsprechend den vereinbarten Anforderungen und den zur Verfügung gestellten technischen Herstellervorgaben.
(5) Der Auftraggeber prüft zur Freigabe vorgelegte Unterlagen auf erkennbare inhaltliche Fehler, insbesondere Schreibweisen, Mengen, Größen und Produktangaben.
(6) Gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen bleiben von einer erteilten Freigabe unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Abschlagszahlungen und projektbezogene Zahlungsmeilensteine können individuell vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Zusätzliche Leistungen und ausdrücklich vereinbarte Fremdkosten werden gesondert berechnet.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) An urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen verbleiben die Urheberrechte bei der jeweiligen Urheberin beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Der Auftraggeber erhält die im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
(3) Art und Umfang der Nutzungsrechte, insbesondere hinsichtlich Exklusivität, Nutzungszweck, Nutzungsdauer, räumlicher Geltung und Bearbeitungsrechten, werden projektbezogen festgelegt.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, werden Nutzungsrechte ausschließlich in dem Umfang eingeräumt, der zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks erforderlich ist.
(5) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte oder deren Unterlizenzierung bedarf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.
(6) Die Herausgabe offener, editierbarer Arbeitsdateien, Quelldateien, Zwischenentwürfe oder nicht ausgewählter Gestaltungsvarianten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Rechte an verwendeten Schriften, Stockmedien, Marken, Lizenzmotiven und sonstigen Materialien Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Umfang erforderlicher Drittanbieter-Lizenzen ist projektbezogen abzustimmen.
§ 9 KI-gestützte Gestaltung
(1) Curly Fox Design kann im vereinbarten Umfang KI-gestützte Werkzeuge zur Ideenentwicklung, Bildgestaltung oder Bearbeitung einsetzen.
(2) Soweit KI-generierte Inhalte Bestandteil der vertraglichen Leistung sind, werden die vorgesehenen Nutzungen und gegebenenfalls erforderlichen Lizenzbedingungen berücksichtigt.
(3) Der Umfang möglicher Schutzrechte an KI-generierten Ergebnissen hängt von den rechtlichen Voraussetzungen und der konkreten Entstehung des jeweiligen Ergebnisses ab. Eine Exklusivität oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne geeignete rechtliche Grundlage und erforderliche Vereinbarungen an externe KI-Dienste übermittelt.
§ 10 Termine und Verzögerungen
(1) Projekttermine werden im Angebot oder Projektvertrag festgelegt.
(2) Verbindliche Liefer- und Fertigstellungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(3) Erforderliche Mitwirkungsleistungen und Freigaben des Auftraggebers werden bei der Terminplanung berücksichtigt.
(4) Zeichnen sich Verzögerungen ab, informieren sich die Vertragsparteien unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
(5) Gesetzliche Rechte wegen Verzugs bleiben unberührt.
§ 11 Abnahme und Mängel
(1) Soweit die vereinbarten Leistungen werkvertraglicher Natur sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Curly Fox Design stellt fertiggestellte Leistungen zur Prüfung und gegebenenfalls Abnahme bereit.
(3) Der Auftraggeber teilt festgestellte Mängel möglichst konkret mit, damit eine Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
(4) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
(5) Für Leistungen, die rechtlich nicht als Werkvertrag einzuordnen sind, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Projektänderungen und vorzeitige Beendigung
(1) Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden hinsichtlich Vergütung, Terminen und Leistungsinhalt gesondert abgestimmt.
(2) Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Aufwendungen und gegebenenfalls bestehende weitere Vergütungsansprüche werden nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abgerechnet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Curly Fox Design haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Curly Fox Design nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(4) Für Pflichtverletzungen selbstständig beauftragter Hersteller haftet Curly Fox Design nicht allein aufgrund ihrer Tätigkeit als Produktionsbegleiterin. Eine eigene Verantwortlichkeit für fehlerhafte Koordination, Datenaufbereitung, Auswahl oder Beratung bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen können projektbezogen getroffen werden.
§ 15 Referenznutzung
(1) Curly Fox Design darf abgeschlossene Projekte nur mit Zustimmung des Auftraggebers als Referenz veröffentlichen, soweit nicht bereits eine entsprechende Vereinbarung besteht.
(2) Die Referenznutzung kann insbesondere die Darstellung von Projektbildern, Designs und Projektbeschreibungen auf der eigenen Website, in Präsentationen und in beruflichen Portfolios umfassen.
(3) Vertrauliche Informationen und Rechte Dritter sind dabei zu beachten.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt und die Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann ein Gerichtsstand am Geschäftssitz von Curly Fox Design vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
Curly Fox Design
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